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   BGH, 19.11.2002 - 1 StR 374/02   

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https://dejure.org/2002,7152
BGH, 19.11.2002 - 1 StR 374/02 (https://dejure.org/2002,7152)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2002 - 1 StR 374/02 (https://dejure.org/2002,7152)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2002 - 1 StR 374/02 (https://dejure.org/2002,7152)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 46 StGB; § 56 StGB
    Beweiswürdigung (lückenhafte Feststellungen; Gesamtwürdigung und Darlegung sich widersprechender Aussagen); Strafzumessung (besonderes Begründungsgebot bei der Verhängung von Freiheitsstrafen, die knapp eine bewährungsfähige Strafe übersteigen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.2000 - 1 StR 533/00

    Strafzumessung (Beschleunigungsgrundsatz; Zumessung, wenn die verhängte Strafe

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 374/02
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird für den Fall, daß der Angeklagte schuldig gesprochen wird, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen haben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verhängung einer Freiheitsstrafe um so eingehender begründet werden muß, je knapper die verhängte Strafe eine an sich noch bewährungsfähige Strafe übersteigt (BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2000 - 1 StR 533/00; BGH StV 1992, 462, 463; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 615 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 440/91

    Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung bei geringer Überschreitung der

    Auszug aus BGH, 19.11.2002 - 1 StR 374/02
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird für den Fall, daß der Angeklagte schuldig gesprochen wird, bei der Strafzumessung zu berücksichtigen haben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verhängung einer Freiheitsstrafe um so eingehender begründet werden muß, je knapper die verhängte Strafe eine an sich noch bewährungsfähige Strafe übersteigt (BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2000 - 1 StR 533/00; BGH StV 1992, 462, 463; G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 615 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.08.2014 - 4 StR 329/14

    Revisibilität der Strafzumessung

    Die Begründung der Gesamtstrafe genügt auch den von der Rechtsprechung in Fällen eines relativ knappen Überschreitens der Grenze zu einer bewährungsfähigen Gesamtstrafe gestellten Anforderungen (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 1 StR 374/02).
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